Pflichtklausurenkurs

Hinweis
Der Pflichtklausurenkurs ist eine Pflichtveranstaltung im Rahmen des Referendariats und nicht zu verwechseln mit dem freiwilligen Klausurenkurs.

In den letzten drei Monaten vor den schriftlichen Examensprüfungen findet ein Pflichtklausurenkurs statt. Es sind insgesamt 12 Übungsklausuren anzufertigen, wobei jedes Rechtsgebiet 4 Klausuren, je 2 aus staatlicher und 2 aus anwaltlicher Sicht, umfasst. Die Arbeiten werden korrigiert und ausführlich besprochen.

Der Pflichtklausurenkurs ist nebst Besprechungsterminen verpflichtend für alle Referendar*innen, die in ihrer Anwaltsstation zu diesem Zeitpunkt in Berlin zugewiesen sind.

Alle Berliner Referendar*innen, die zu diesem Zeitpunkt einer/einem Ausbilder*in außerhalb Berlins zugewiesen sind, sind von diesen Verpflichtungen befreit. Hingegen können diese Referendar*innen freiwillig an den Klausuren teilnehmen. Organisatorisch bleibt man in diesem Fall seiner bisherigen AG zugeordnet, so dass sich der relevante Klausursachverhalt, das richtige Sammelbehältnis für die Abgabe sowie die Besprechung nach den Vorgaben richtet, die an die eigene bisherige AG gestellt werden.

Weiterhin ist folgendes zu beachten, wenn man freiwillig am Pflichtklausurenkurs teilnehmnen will: Referendar*innen, die weiter entfernt ihre Anwaltsstation ableisten (z.B. München oder Hamburg), haben folgende zwei Möglichkeiten.

  1. Sie müssen in der Zeit, in der der Pflichtklausurenkurs stattfindet, für die Tage an denen keine Klausur geschrieben und keine Besprechung angesetzt ist, Erholungsurlaub nehmen. Hintergrund ist, dass alle Referendar*innen weiterhin neben dem Pflichtklausurenkurs verpflichtet sind, an ihrer Ausbildung in der jeweiligen Ausbildungsstelle teilzunehmen. Es wird daher vermutet, dass der An- und Abreiseweg zu Lasten der Ausbildung geht. Nach vorläufigen Berechnungen des KG müssen dafür ca. 22 Urlaubstage eingeplant werden. Für diesen Urlaubsantrag will das KG noch einen Vordruck bereitstellen. Bitte informiert euch bis dahin bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in.

  2. Die jeweiligen Referendar*innen müssen ihre Anwaltsstation aufteilen. D.h. die ersten 5 Monate vor dem Pflichtklausurenkurs bei der/dem gewünschten Anwält*in und die 4 Monate in denen auch der Pflichtklausurenkurs stattfindet in einer Anwaltskanzlei in Berlin.
Nein, während der Zeit der Zuweisung zu einer außerhalb der Länder Berlin und Brandenburg gelegenen Ausbildungsstelle besteht keine Pflicht zur Teilnahme am Pflichtklausurenkurs. Der versäumte Unterrichtsstoff muss von den Rechtsreferendar*innen eigenverantwortlich und selbständig nachgearbeitet werden.
Nein. Das KG geht bei allen Referendar*innen, die in Brandenburg ausgebildet werden davon aus, dass diese zwischen den Terminen des Pflichtklausurenkurses an ihre Ausbildungsstelle zurückfahren und ihre Ausbildung fortstetzen können. Wie dies beim nahen Sachsen-Anhalt (z.B. Magdeburg) oder Mecklenburg-Vorpommern ist, müsst ihr selbst beim KG erfragen.
Nein. Das KG kann dies nicht kontrollieren und hat diese Möglichkeit uns gegenüber ausgeschlossen. Die einzigen beiden Möglichkeiten sind oben beschrieben.