Die Stationen

Übersicht

Der praktische Teil des Rechtsreferendariats besteht aus fünf Stationen: ZivilgerichtStaatsanwaltschaft und Verwaltung (jeweils drei Monate; davor bei der Zivilstation vier und bei den anderen beiden Stationen zwei Wochen Einführungslehrgänge), Rechtsanwalt (neun Monate einschl. Einführungslehrgang und schriftliche Prüfung) und Wahlstation (4 Monate einschl. fakultativen Aktenvortragslehrgang). Den genauen Überblick über den Gang der Stationen einschl. AGs, Probeklausuren und Prüfungen für Euren jeweiligen Einstiegstermin findet Ihr unter folgendem Link.

Die Zuweisung zu den Stationen erfolgt unterschiedlich. Bei der Zivilstation und der Staatsanwaltschaft werdet Ihr von Amts wegen zugewiesen, wenn ihr Euch nicht um eine Zuweisung zu bestimmten Richtern oder Staatsanwälten kümmert. Bei der Verwaltungs- und Anwaltsstation müsst Ihr Euch zwingend selbst eine Ausbildungsstelle suchen und diese dem Kammergericht mitteilen (den Vordruck findet ihr hier).

1. Zivilstation

Im Rahmen der Zivilstation habt Ihr keinen Einfluss darauf, ob Ihr zu einem der Amtsgerichte oder zum Landgericht Berlin zugewiesen werdet – dies erfahrt Ihr gleich am allerersten Tag Eures Referendariats. Habt Ihr diese Zuweisung, so könnt Ihr (am besten so früh wie möglich) versuchen, innerhalb dieses Gerichts eine Zuweisung zu  bestimmten Richter*innen oder zu einer Kammer am LG zu erreichen. Darauf besteht aber kein Anspruch und Ihr seid auf die Kooperationsbereitschaft der für Referendar*innen zuständigen Verwaltungsstellen, die Ihr am besten über die Internetseite des Gerichts herausfindet, angewiesen. Nach unserem Informationsstand ist eine solche Einflussnahme auf die Zuweisung an den meisten Gerichten mittlerweile nicht mehr möglich.

2. Staatsanwaltschaft

Für die Zuweisung an die Staatsanwaltschaft ist Frau Kepler (9014-2611) zuständig. Hilfreich ist sicherlich auch, sich bei Kolleg*innen, die schon weiter sind, umzuhören und Tipps zu holen. Habt Ihr Euch eine/n bestimmte/n Staatsanwält*in ausgesucht, solltet ihr zunächst sie/ihn anrufen (die Telefonnummer kann Euch Frau Kepler mitteilen) und um Einverständnis, Euch in dem Zeitraum auszubilden, fragen. In der Regel wird es ohne Weiteres sofort erteilt. Danach ist nur noch ein Anruf bei Frau Kepler mit der Bitte um entsprechende Zuweisung nötig. Es ist aber auch möglich, bei Frau Kepler eine Zuweisung zu einer bestimmten Abteilung (Allgemein, Kapitaldelikte, Jugend etc.) zu wünschen oder eine bestimmte Abteilung auszuschließen. Gerade bei beliebten Staatsanwält*innen sollte man sich frühzeitig darum kümmern. Das könnt Ihr auch bereits vor Beginn des Referendariats machen, wenn Ihr die definitive Zusage für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bekommen habt. Bitte denkt daher daran, die Zusage oder euren Referendarsausweis mitzubringen.

3. Verwaltungsstation

Die Verwaltungsstation könnt Ihr bei einer berliner oder einer Bundesbehörde sowie bei einer Behörde im anderen Bundesland absolvieren. Nicht möglich ist es dagegen, die Verwaltungsstation bei einem Verwaltungsgericht oder im Ausland abzuleisten! Am besten solltet Ihr Euch so frühzeitig wie möglich direkt mit der gewünschten Ausbildungsstelle in Verbindung setzen und euch dort bewerben. Werdet Ihr angenommen, so melden das viele Stellen direkt dem KG, das Euch offiziell zuweist, ohne dass ihr noch etwas tun müsst. Sonst müsst Ihr eine Einverständniserklärung von der Behörde unterschreiben lassen und an das KG bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Station richten.

4. Rechtsanwaltschaftsstation

Die Station in der Rechtsanwaltschaft könnt Ihr in Deutschland oder im Ausland bei einer Kanzlei absolvieren. Es ist möglich, die Station in mehrere mindestens drei Monate lange Abschnitte aufzuteilen und dabei bis zu drei Monate an einer sonstigen Rechtsberatungsstelle bei einer/m Volljurist*in mit mindestens einjähriger Berufserfahrung zu absolvieren. Auch die Zuweisung an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist in der Rechtsanwaltsstation möglich. Wenn Ihr ins Ausland oder ein anderes Bundesland wollt, so solltet Ihr beachten, dass jeweils in der ersten Woche der drei Abschnitte (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht) ein Einführungslehrgang sowie in den ersten zwei des letzten Monats die schriftliche Prüfung stattfinden, die Eure Anwesenheit in Berlin erfordern. Die Zuweisung an den Ausbilder erfolgt durch das Kammergericht nach einer schriftlichen Einverständniserklärung, die Ihr spätestens acht Wochen vor Stationbeginn einreichen sollt. Den Vordruck findet ihr hier.

5. Wahlstation

Die Wahlstation könnt Ihr praktisch an allen Stellen in Deutschland und der Welt, die einen juristischen Bezug aufweisen, insbesondere bei Rechtsanwaltskanzleien, Gerichten und internationalen Organisationen oder der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer absolvieren. Der während dieser Station (im vierten Monat) angebotene Aktenvortragslehrgang ist fakultativ.

Muss mein*e Ausbilder*in in der Wahlstation Volljurist*in sein?
Grundsätzlich ja. Ist der Ausbilder/die Ausbilderin in der Wahlstation Volljurist*in, so erkennt das Kammergericht die Wahlstation bei dem Ausbilder/der Ausbilderin grundsätzlich an, da davon ausgegangen wird, dass bei einem Volljuristen/einer Volljuristin eine sachgerechte Ausbildung im Sinne des Berliner Juristenausbildungsgesetzes gewährleistet ist. Gem. § 14 Abs. 4 JAG kann die Ausbildung im Rahmen der Wahlstation jedoch bei jeder Stelle stattfinden, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist und Ausbildungsplätze verfügbar sind. Damit auch bei einer Person, die kein Volljurist/keine Volljuristin ist. Um Probleme mit der Anerkennung der Wahlstation zu vermeiden, sofern diese bei einem Ausbilder/einer Ausbilderin abgeleistet wird, welcher kein Volljurist/welche keine Volljuristin ist, empfiehlt es sich im Vorfeld Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen des Kammergerichts für die Anerkennung, Kontakt aufzunehmen.

Die Kontakdaten der jeweiligen Sachbearbeiterinnen findet ihr hier.

Die Wahlstation kann ganz oder teilweise auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen sowie Rechtsanwält*innen im Ausland abgeleistet werden.

6. Zeugnisse

Am Ende jeder Station stellt Eure/Euer Ausbilder*in Euch ein Zeugnis aus, das in Eure Personalakte kommt und von Euch in der Referendarabteilung eingesehen und ggf. kopiert werden kann. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich das Zeugnis nach Abschluss der Station zusenden zu lassen. Hierfür müsst Ihr eine entsprechende Anfrage an eure*n zuständige*n Bearbeiter*in in der Referendarabteilung richten (nach Nachnamen zugeordnet,  siehe Link oben). Die/Der Ausbilder*in ist dabei gehalten, Eure „Leistungen und Befähigungen“ zu beurteilen, muss also auf Eure Kenntnisse, Fähigkeiten und Persönlichkeit eingehen. Eure Gesamtleistung wird mit einer Punktzahl der üblichen Benotungsskala bewertet. Das Zeugnis geht nicht in die Examensnote ein, liegt aber den Prüfer*innen bei der mündlichen Prüfung vor und wird oft bei den späteren Bewerbungen, insb. im öffentlichen Dienst, berücksichtigt. Ihr solltet der/den Ausbilder*in am Ende der Station daran erinnern, dass er Euer Zeugnis mit Euch bespricht. Oft ist es ratsam, höflich um eine zügige Ausstellung des Zeugnisses zu bitten. Solltet Ihr mit dem Zeugnis nicht einverstanden sein, so empfiehlt es sich, zunächst mit der/dem Ausbilder*in darüber zu sprechen, dann uns einzuschalten und ggf. eine Gegendarstellung an die Leitung der Referendarabteilung am KG zu richten. Diese wird dann prüfen, ob hinreichende Gründe für eine Änderung des Zeugnisses bestehen.