Zum nächsten Einstellungstermin (Mai 2025) wird eine neue Regelung über die Ausbildungsplatzvergabe gelten. Hierzu wurde die Justizkapazitätsvergabeverordnung (JKapVVO) neu gefasst. Diese Neufassung tritt Anfang März in Kraft. Künftig werden die Plätze nach einem Punktesystem vergeben, in der insbesondere die Examensnote, die Wartezeit, Sorgerecht für Kinder, Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Auch ein in Berlin abgelegtes erstes Staatsexamen bringt einen Vorteil bei der Vergabe.
Detailliertere Infos über die Neuregelung findet ihr auf der Seite des Kammergerichts. Über die Neuregelung hat kürzlich auch LTO berichtet.
In den letzten Tagen haben uns einige Mails erreicht, in denen Bewerber*innen ihren Unmut geäußert haben – insbesondere von jenen, die von außerhalb Berlins kommen und plötzlich viel länger warten müssen als gedacht. Dafür haben wir vollstes Verständnis! Auch wenn ein Punktesystem ein Schritt in die richtige Richtung ist und zu mehr Transparenz und einer gerechteren Ausbildungsplatzvergabe führen kann, führt die sehr kurzfristige Änderung ohne eine hinreichende Übergangsregelung zu Versunsicherung und Härtefällen. Zudem wird aus unserer Sicht die Examensnote zu stark betont und die Regelung zum Sorgerecht und zu Schwerbehinderungen geht nicht weit genug. Diese Kritik haben wir auch bereits während des Verordnungsgebungsverfahren vorgetragen und auf entsprechende Änderungen gedrängt.
Wir stehen mit den Verantwortlichen im engen Austausch und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die JKapVVO verbessert wird. Für den kommenden Einstellungstermin wird jedoch wohl die Verordnung in o.g. Fassung Anwendung finden.