Die Arbeitsgemeinschaft

1. Einführungslehrgang und Regel-AGs

Jeweils zu Beginn der Zivil-, Straf- sowie Verwaltungsstation findet ein Einführungslehrgang statt, an den sich eine Regel-AG sowie die Stationsausbildung anschließt. Die AGs dienen insb. der Vorbereitung auf die schriftlichen Arbeiten im Rahmen der 2. juristischen Staatsprüfung, weshalb sich i.d.R. auch die innerhalb der AG angebotenen Übungsklausuren an Examensklausuren orientieren. Die Noten der Übungsklausuren gehen in die Gesamtnote aus der Regel-AG ein, wobei die Bestimmung der Quote der/dem AG-Leiter*in obliegt.

 

2. BIP – Bestinformierte Person

Am Ende des Zivilrechtseinführungslehrgangs werdet Ihr aufgefordert eine sog. BIP („Bestinformierte Person“) zu wählen. Die BIP ist der Ansprechpartner für den Informationsaustausch zwischen Euch Referendar*innen und dem Personalrat sowie den AG-Leiter*innen. Die BIP kommuniziert mit dem Personalrat und vermittelt sämtliche Informationen an die AG. Den darüber hinaus gehenden Umfang der Verantwortlichkeit der einzelnen BIP’s bestimmt jede AG individuell. Insbesondere obliegt die Organisation der AG-Fahrt o. ä. nicht automatisch der BIP, sondern sollte angesichts der Arbeitsbelastung aller Referendar*innen idealerweise gemeinschaftlich erfolgen.

 

3. Anwesenheitspflicht

Der Besuch der AG ist Dienstpflicht, daher besteht Anwesenheitspflicht! Die Anwesenheit wird von den meisten AG-Leiter*innen kontrolliert und gemeldet. Bei unentschuldigtem Fehlen erhaltet Ihr i.d.R. ein Schreiben der Referendarabteilung mit der Mitteilung, dass der Fehltag mit offenen Urlaubstagen verrechnet bzw. soweit dies nicht möglich ist Eure Bezüge entsprechend gekürzt werden. Gleichzeitig erhaltet Ihr die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und so entweder Euer Fehlen nachträglich zu entschuldigen bzw. ggf. darzulegen, dass Ihr gar nicht gefehlt habt.

 

4. Vorbereitung auf Übungsklausuren

Insbesondere für die Vorbereitung auf die Übungsklausuren weisen wir auch an dieser Stelle auf den Klausurenkurs hin.

Besonders nützlich und wichtig, sind auch die Ausbildungsmaterialien, die das Kammergericht online zur Verfügung stellt. Die hier veröffentlichten Skripte werden i.d.R. von AG-Leitungen und Examensprüfer*innen erstellt und damit speziell auf die Ausbildung in Berlin zugeschnitten. Sie erheben zwar keinen Anspruch auf letztverbindliche Klärung insb. bzgl. Formalien. Jedoch weist das Kammergericht alle Prüfer darauf hin, dass den Skriptdarstellungen entsprechende Ausarbeitungen nicht als falsch beanstandet werden dürfen.

 

5. Probleme mit AG-Leitung

Bei Problemen mit der AG-Leitung stehen wir Euch natürlich stets  zur Seite. Erfahrungsgemäß verspricht jedoch ein einfaches Gespräch der AG oder des BIP mit dem AG-Leiter den größten Erfolg. Eine Einschaltung des Personalrates direkt gegenüber der/dem AG-Leiter*in sollte daher eher die „ultima ratio“ sein. Wir beraten euch gern!

Ein Wechsel in eine andere AG ist seitens des Kammergerichts grsl. unerwünscht und regelmäßig nicht möglich.

 

6. AG-Zeugnis

Anders als die jeweiligen Stationsausbilder*innen, welche vorab die Zeugnisentwürfe mit Euch besprechen müssen gem. § 26 Absatz 2 JAO, gilt dies nicht für AG-Leitungen (§ 26 Absatz 5 JAO). Auch wenn die vorherige Zuleitung des Beurteilungsentwurfes daher für die AG-Leitung nicht zwingend ist, ist es, falls es zu etwaigen Komplikationen oder Konflikten zwischen Euch und der jeweiligen AG-Leitung während der AG kam, dennoch ratsam um einen vorherigen Beurteilungsentwurf zu bitten. So können vor der endgültigen Zeugnisausstellung gegebenenfalls noch Passagen geändert oder ergänzt werden.

Das Zeugnis sollte innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der AG beim KG vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, mahnt die Referendarabteilung die AG-Leitung. Ihr könnt das Fehlen des Zeugnisses bei der Referendarabteilung sicherheitshalber melden. Achtet darauf, das Eure Zeugnisse zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung alle vorliegen.

Tipp
Die Zeugnisse werden Euch nicht durch die Referendarabteilung zugesandt (auch wenn manche AG-Leitung Euch das glauben lassen will), sondern können höchstens zu den Sprechzeiten der Referendarabteilung eingesehen und vor Ort kopiert werden. Nette AG-Leitungen schicken jeweils zwei Exemplare an das Kammergericht, sodass man Euch in der Registratur direkt ein Exemplar aushändigen kann.

 

7. AG-Fahrt

Es gibt die Möglichkeit, zusammen mit den Kolleg*innen eine Studienfahrt zu machen, die traditionell gern in Anspruch genommen wird, um die Kolleg*innen mit denen man fast 2 Jahre Ausbildung verbringen wird, besser kennen zu lernen. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Reise am Anfang des Referendariats zu machen, etwa am Ende der Zivil- oder am Anfang der Strafstation, sofern die Jahreszeit es zulässt. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich, die Organisation möglichst früh anzugehen und einen (oder mehrere) Verantwortlichen dafür zu bestimmten, die/der nicht unbedingt zugleich BIP sein muss. Üblich sind 4-6 Tage in irgendeiner europäischen Metropole, zurzeit sind z.B. Prag, Istanbul, Brüssel und Budapest sehr beliebt; Eurer Fantasie sind hier aber keine Grenzen gesetzt! Auch eine gemeinsame Reise für 2 AGs, vor allem Partner-AGs im Einführungslehrgang wird oft gemacht.
Es gibt leider nur noch wenige Reiseveranstalter, die die Organisation einer solchen Fahrt inklusive juristischem Fachprogramm anbieten. In der Vergangenheit ist es mit diesen leider auch vermehrt zu Schwierigkeiten gekommen. Wir empfehlen daher bis auf Weiteres, die Organisation in Eigenregie, die zwar etwas Aufwand erfordert, dafür aber großen Spielraum für eigene Interessenschwerpunkte zulässt.

Das Kammergericht bezahlt für die AG-Reise zwar keinen Zuschlag, gewährt aber bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bezahlten Sonderurlaub. Zuständig dafür ist Frau Dorow (Tel: 030 9013 – 2120), die man frühzeitig über die geplante Reise in Kenntnis setzen sollte. Die Voraussetzungen sind, dass mehr als die Hälfte der teilnehmenden AG (wenn 2 AGs, dann aus jeder AG die Hälfte) mitkommt und dass an jeden Tag 5 Stunden juristisches Programm absolviert werden. In der Regel bedeutet dies, dass Ihr pro Tag zwei Termine zu je ca. 2,5 Stunden braucht oder einen normalen Urlaubstag beim KG beantragen müsst. Nach der Reise müsst Ihr die Teilnahme an den Terminen durch Abgabe eines Protokolls pro Gruppe pro Termin nachweisen, damit der Sonderurlaub nicht widerrufen wird. Eine Umrechnung der Stunden zwischen den Tagen der Reise wird durch das KG erfahrungsgemäß nicht akzeptiert.

Tipp
Wenn Ihr die Reise zum Teil auf das Wochenende legt, dann braucht Ihr weniger Termine und habt dadurch mehr Zeit, die Stadt anzuschauen und nach Lust und Laune etwas zu unternehmen.

 

8. Musterprogramm für eine AG-Fahrt nach Brüssel

Möchtet Ihr eine AG-Fahrt machen, seid aber unentschlossen, wohin? Würdet Ihr gerne auf einen kommerziellen Anbieter verzichten und die Organisation lieber selbst in die Hand nehmen, wisst aber nicht genau wo Ihr anfangen sollt?

Dann schaut Euch das Musterprogramm für eine AG-Fahrt nach Brüssel an! Dieses Programm ist übrigens mit dem Kammergericht abgesprochen und wird in dieser oder einer sehr ähnlichen Form sicher wohlwollend dort aufgenommen werden, wenn Ihr den Sonderurlaub beantragt.

Kleine Bitte:
Wenn Ihr ein Programm selbst zusammengestellt habt und es vom Kammergericht genehmigt wurde, könnt Ihr es uns bitte als Muster für künftige AG-Fahrten zukommen lassen.

 

9. Sonstige Zusatzveranstaltungen

Engagierte AG-Leitungen bieten immer wieder interessante Zusatzveranstaltungen wie den Besuch einer JVA, Vorträge in der Gerichtsmedizin oder Polizeifahrten an.

Darüber hinaus könnt Ihr als AG aber auch selbst Veranstaltungen, wie zum Beispiel einen Besuch des Bundestags, der Bundesgerichte oder sonstiger Institutionen oder auch einen „Trinkversuch“ organisieren.

Der Personalrat hat dafür eine Übersicht zusammengestellt.