BVerwG: Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung

Absolvent*innen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

BVerwG 6 C 10.21 – Urteil vom 30. November 2022

Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts geht es hier.

Konkrete Erfahrungswerte mit dieser Regelung haben wir noch nicht. Falls jemand damit Erfahrungen macht, freuen wir uns über Hinweise!