Aufgabe und Funktion
Liebe Referendar*innen,
auf dieser Seite möchten wir, Maren Helm und Vanessa Zimmermann, die Arbeit und Funktion der Frauenvertreterin kurz vorstellen.
Die Frauenvertreterin ist zuständig bei Problemen und Beschwerden bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, der Schwangerschaft und Erziehung und in Fällen von Diskriminierung.
Die Aufgabe der Frauenvertreterin ist die Beratung und Unterstützung aller Referendar*innen. Dies kann in Form eines Gespräches, der Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit einer Behörde oder auch in Form einer gemeinsamen Recherche der rechtlichen Probleme sein.
Kontakt
Es gibt drei Möglichkeiten, uns zu kontaktieren:
- Mail: frauenvertreterin@beref.de
- Kontaktformular: als Ressort „Frauenvertreterin“ auswählen
und - während der Sprechstunde persönlich oder per Telefon
(Adresse und Telefonnummer findest Du unten in der Fußzeile)
Sprechstunde der Frauenvertreterin findet unregelmäßig statt. Bitte informiert Euch über unsere News in der Side Bar!
Infos und Merkblätter
- Informationen für Referendar*innen bzgl. Diskriminierung am Arbeitsplatz : Sexuelle Belästigung, Mobbing, Ungleichbehandlung
- Informationen für Referendar*innen im juristischen Vorbereitungsdienst: Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
- Erklärung zum Familienzuschlag
- Merkblatt zum Familienzuschlag
Gesetze und Verordnungen
- Das Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit
(Bundeserziehungsgeld – BerzGG) - Das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG)
- Die Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen
- Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
Rechtsprechung
- „Keine Verkürzung des Referendariats aufgrund von Elternzeit.“
(Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. Juni 2011: VG 28 L 110.11 )