Das Bewerbungsverfahren

Alle Informationen findet Ihr zunächst auf der Seite des Kammergerichts.

1. Ablehnung seitens des Kammergerichts

Es gibt keine schriftliche Ablehnung der Aufnahme seitens der Referendarabteilung!

Solltet Ihr bis zum gewünschten Aufnahmetermin keine Nachricht vom Kammergericht erhalten haben, müsst Ihr davon ausgehen, dass Ihr nicht aufgenommen wurdet.

Wollt Ihr Eure Bewerbung weiterhin aufrechterhalten, so müsst Ihr dies der Referendarabteilung spätestens 10 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermin mit dem entsprechenden Vordruck schriftlich mitteilen. Die Rückmeldefrist findet Ihr auf der Internetseite des Kammergerichts. Außerdem wird dies in der Eingangsbestätigung ausführlich erläutert.

Bitte beachten
Bewerberinnen und Bewerber, die an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht schriftlich mitteilen, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten, werden aus der Liste gestrichen (§ 5 Abs. 5 Nr. 3 JKapVVO)

2. Ablehnung seitens des/der Bewerber*in

Mit Beginn und im Verlauf der Vergabe (bis zum Einstellungstermin) wird es Euch zunächst per E-Mail mitgeteilt, wenn Ihr ein Aufnahmeangebot erhalten habt. Das Angebot geht anschließend postalisch zu.

Binnen der gesetzten Frist müsst Ihr – ausschließlich per E-Mail – mitteilen, ob Ihr das Angebot annehmt, ablehnt oder die Bewerbung zurücknehmt. Wenn Ihr die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ablehnt, müsst Ihr auch an die schriftliche Rückmeldung (nicht per E-Mail sondern mit dem entsprechenden Vordruck!) denken, dass Ihr die Bewerbung aufrechterhalten wollt, um den Ausschluss aus der Liste zu vermeiden.