Neues zum E-Examen

Nach einem Gespräch mit dem GJPA zur Einführung von elektronischen Klausuren in der Zweiten juristischen Staatsprüfung können wir zusammengefasst die folgenden Informationen dazu zur Verfügung stellen. Wir werden die Kommunikation fortsetzen und Euch auch weiterhin über den Lauf der Entwicklung informieren.

1. Wann wird das elektronische Examen eingeführt?

In der Zweiten juristischen Staatsprüfung wird es ab der Kampagne Dezember 2023 die Möglichkeit geben, die schriftlichen Leistungen in elektronischem Format abzulegen. Die schriftlichen Leistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung werden zunächst weiterhin handschriftlich abgenommen.

2. Wird es dauerhaft die Möglichkeit geben, sich zwischen der handschriftlichen und elektronischen Version zu entscheiden?

In einer längeren Übergangszeit wird die Wahl zwischen elektronischer und handschriftlicher Klausurbearbeitung möglich sein. Der Übergang zur ausschließlich elektronischen Bearbeitung wird mit großzügigem zeitlichen Vorlauf angekündigt werden.   

3. Bis wann muss spätestens entschieden werden, ob die Klausuren elektronisch oder handschriftlich verfasst werden? Können auch einzelne Klausuren elektronisch bzw. handschriftlich verfasst werden oder gilt die Entscheidung für die komplette Kampagne? Kann während der Kampagne zwischen den Schreibarten gewechselt werden, wenn bspw. bemerkt wird, dass man mit dem elektronischen Verfassen nicht zurechtkommt?

Kandidat*innen müssen sich rechtzeitig vor der Kampagne – vor der Ladung zu den Klausuren – entscheiden, ob sie die Klausuren der Prüfungskampagne elektronisch oder handschriftlich ablegen. Wie und wann genau die Mitteilung an das GJPA erfolgt, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

In dem gewählten Format müssen sämtliche Klausuren der Kampagne abgelegt werden. Insbesondere ist auch ein Wechsel während der Kampagne nicht möglich. 

4. Wo werden die Klausuren geschrieben? Wo schreiben die Referendar*innen aus Brandenburg, welche keine Anschrift innerhalb Berlins haben?

Die Referendar*innen des Kammergerichts und die Referendar*innen mit Wohnsitz in Berlin werden die Klausuren in den Räumen des Center für Digitale Systeme der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin schreiben (E-Examinations-Center des CeDiS: EEC1 und EEC2). Für die Referendar*innen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Wohnsitz in Brandenburg wird sich das GJPA bemühen, das Format der elektronischen Klausuren jedenfalls an den Standorten Frankfurt/ Oder, Cottbus und Neuruppin anzubieten.

5. Wie weit im Voraus werden die Übungsklausuren der AGs elektronisch angeboten, damit für das E-Examen geübt werden kann?

Die Ausbildungsbehörden (Kammergericht/ Brandenburgisches Oberlandesgericht) prüfen die Möglichkeit, die Klausuren in den Arbeitsgemeinschaften ab Dezember 2022 elektronisch schreiben zu lassen. Dies gilt für die Referendar*innen, die ab dem Mai 2022 eingestellt worden sind bzw. in der Folgezeit eingestellt werden.

6. Wie wird sichergestellt, dass technische Schwierigkeiten weder zu einem Verlust von Klausurzeit noch von bereits geschriebenem Text führen?

Vorab: Technische Schwierigkeiten sind selten, sind aber auch nicht vollständig auszuschließen.

Das Prüfungssystem erstellt alle 25 Sekunden Sicherungskopien und führt bei Beendigung der Bearbeitung eine abschließende Sicherung durch. Bei technischen Schwierigkeiten ist technisch kompetentes Personal vor Ort, dass möglichst schnell für Abhilfe sorgt. Bei technischem Ausfall ist der genaue Zeitpunkt des Ausfalls des Computers in dem zentralen System vor Ort nachvollziehbar. Bei Verzögerungen wird durch das GJPA eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt.    

7. Kann am eigenen PC geschrieben werden oder wird ein PC mitsamt eines Schreibprogramms zur Verfügung gestellt?

Die Klausurbearbeitung erfolgt an durch das GJPA bereit gestellten Computern (entweder in einem der E-Examinations-Center des CeDiS der FU Berlin oder an den genannten Standorten in Brandenburg) und mit einer eigens an die Zwecke der juristischen Staatsprüfungen angepassten Prüfungssoftware.  

8. Können die Funktionsweisen des Programms vor dem elektronischen Examen geübt werden? Werden das Probeexamen bzw. einzelne Klausuren des Probeexamens elektronisch angeboten?

Das CeDiS wird rechtzeitig einen dauerhaften Link zu einer Demo-Prüfung bereitstellen, die jederzeit und beliebig oft aufgerufen werden kann. In dieser können sich die Referendar*innen mit dem Format der Bildschirmansicht und der Prüfungssoftware vertraut machen. In dieser Demo-Prüfung kann auch zu Übungszwecken geschrieben werden (allerdings ohne Speicherung).

Am 19.10.2023 zwischen 10:00 und 13:00 Uhr wird es im CeDiS am FU-Campus die Möglichkeit geben, den Computerpool und die Räumlichkeiten anzusehen. Die Computer und Programme können dann auch getestet werden. Eine ganze Klausur kann an dem Tag allerdings nicht geschrieben werden. Das Ablegen des Probeexamens wird im CeDiS selbst aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein.

Die Online-Demo-Version wird voraussichtlich im Oktober 2023 zur Verfügung gestellt. Wir posten Neuigkeiten, sobald wir sie bekommen.