Stand November 2026

Die Diagnose Endometriose stellt Referendarinnen im juristischen Staatsexamen vor besondere Herausforderungen. Chronische Schmerzen und zyklusbedingte Beschwerden beeinträchtigen oft nicht nur die Leistungsfähigkeit an den Prüfungstagen selbst, sondern auch die monatelange Examensvorbereitung. Auf dieser Informationsseite finden Betroffene Orientierung zu den rechtlichen und administrativen Schritten rund um den Nachteilsausgleich beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA).

Nachteilsausgleich beim GJPA

    Ein Nachteilsausgleich soll prüfungsrelevante Funktionseinschränkungen ausgleichen, ohne die inhaltlichen Prüfungsanforderungen zu verringern. Da gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Endometriose sehr unterschiedlich ausfallen, trifft das GJPA stets Einzelfallentscheidungen. Es gibt keine pauschalen Aussagen oder allgemeingültigen Kataloge darüber, bei welchem Krankheitsbild welcher konkrete Nachteilsausgleich gewährt wird.

    Der dreistufige Verfahrensablauf

    Das Antragsverfahren für einen Nachteilsausgleich gliedert sich beim GJPA (siehe auch hier: https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/juristische-pruefungen/artikel.264005.php unter IV.) in folgende Schritte:

    1. Amtsärztliche Untersuchung: Die Kandidatin unterzieht sich einer Untersuchung durch eine amtsärztliche Stelle. Aus dem Gutachten bzw. der amtsärztlichen Stellungnahme muss hervorgehen, inwiefern die Prüfungsfähigkeit durch die jeweilige Erkrankung/Diagnose konkret eingeschränkt ist.
    2. Antragstellung beim GJPA: Liegt die amtsärztliche Stellungnahme vor und wird in dieser eine Einschränkung der Prüfungsfähigkeit bestätigt, kann die Kandidatin schriftlich einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim GJPA stellen.
    3. Prüfung und Entscheidung durch das GJPA: Das GJPA prüft den Antrag nebst den vorgelegten ärztlichen Unterlagen und entscheidet über Art und Umfang der Gewährung.

    Die amtsärztliche Untersuchung

    Für das Verfahren bei einer amtsärztlichen Stelle gilt ein zentraler Grundsatz, auf den das GJPA auf seiner Website ausdrücklich hinweist: Die amtsärztliche Stellungnahme wird ausschließlich auf der Grundlage der von der Kandidatin eingereichten Unterlagen erstellt. Es werden von Seiten der*s Amtsärzt*in regelmäßig keine Unterlagen nachgefordert. Alle eingereichten Unterlagen müssen daher bereits zum amtsärztlichen Untersuchungstermin mitgebracht werden!

    Das bedeutet im Einzelnen:

    • Kandidatinnen sollten unbedingt alle bereits vorliegenden ärztlichen Befunde, Berichte von Fachärzt*innen oder Krankenhausberichte mitnehmen.

    • Ausschlaggebend für die Gewährung des Nachteilsausgleichs ist, dass die Prüfungsfähigkeit durch die Endometriose beeinträchtigt wird. Aus den Unterlagen sollte daher nachvollziehbar hervorgehen, welche konkreten körperlichen oder funktionellen Einschränkungen in Prüfungssituationen bestehen (beispielsweise Schmerzspitzen, Sitzprobleme, Konzentrationsstörungen durch Medikamente etc.).

    Akute Schmerzen am Prüfungstag (Abgrenzung zum entschuldigten Prüfungsrücktritt)

    Treten Schmerzen oder funktionelle Einschränkungen durch die Endometriose lediglich akut an einzelnen Prüfungstagen auf, kommt rechtlich kein Nachteilsausgleich in Betracht. In solchen Fällen greifen die Regelungen über den entschuldigten Prüfungsrücktritt. Während der Nachteilsausgleich dauerhafte oder wiederkehrende Grunderschwernisse ausgleicht, erfordert eine akute Prüfungsunfähigkeit am Klausurtag den unverzüglichen Rücktritt nebst zeitnahem ärztlichen Attest.

    Beeinträchtigungen in der Examensvorbereitung & Schmerztagebuch

    Endometriose schränkt die Leistungsfähigkeit oft nicht nur an den Prüfungstagen selbst ein, sondern beeinträchtigt bereits die monatelange Examensvorbereitung erheblich. Da in akuten Schmerzphasen ein Arztbesuch meist nur bedingt möglich ist bzw. häufig nicht hilft, fehlen Betroffenen häufig zeitnahe ärztliche Atteste über lerngeschädigte Tage. Daher unser Tipp: Führ unbedingt ein Schmerztagebuch! Dieses ist kein Garant für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs, dient aber dazu, schmerzbedingte Ausfallzeiten und Erschwernisse beim Lernen nachvollziehbar zu dokumentieren und die Diagnose gegenüber Prüfungsämtern neben dem Attest weiter zu untermauern.

    Solltest du weitere Fragen zu dem Thema haben, melde dich gern bei uns!