Die vorliegende Evaluation basiert auf einer Online-Umfrage, die im Frühjahr 2026 auf einer Veranstaltung der Senatsverwaltung für AG-Leitende vom Berliner Personalrat der Referendar*innen vorgestellt wurde. An der Umfrage haben 152 Referendar*innen aus allen Stationsphasen des juristischen Vorbereitungsdienstes in Berlin teilgenommen. Der Fragebogen umfasste 25 Fragen zu den Themen Arbeitsgemeinschaften (AGs), Stationsausbildung, Examensvorbereitung, Kommunikation und digitalen Lernangeboten.
Aktuelle Stimmungslage
Das aktuelle Stimmungsbild ist deutlich: Lediglich 5 % der Befragten zeigen sich „sehr zufrieden“ mit dem Vorbereitungsdienst, während ein Großteil die Situation lediglich als „teils/teils“ bewertet oder explizit unzufrieden ist. Dabei gibt es einen großen Kontrast zwischen der praktischen Ausbildung in den Stationen, die oft als gut und bereichernd wahrgenommen werden, und dem theoretischen Teil in den Arbeitsgemeinschaften (AGs). Letztere werden von 72 % der Teilnehmenden als Bereich mit dem größten Verbesserungsbedarf benannt.
- Qualitätssicherung der AG
Nur 44,1 % halten die AGs für (sehr oder eher) hilfreich. 20,4 % empfinden sie als wenig oder gar nicht nützlich. Die qualitativen Rückmeldungen zeigen, dass das Erleben stark von der jeweiligen AG-Leitung abhängt, was als Hinweis auf fehlende Qualitätsstandards zu verstehen ist. Bemängelt wird insbesondere eine fehlende pädagogische Ausbildung der AG-Leitungen. Fachliche Exzellenz allein reiche nicht aus, um Wissen nachhaltig und motivierend zu vermitteln. Viele Referendar*innen berichten von unstrukturiertem Unterricht, der sich in „Anekdoten aus dem Arbeitsalltag der Dozent*innen“ verliert, statt gezielt das juristische Handwerk für das Bestehen von Examensklausuren zu schulen.
Als zentrale Verbesserungsmaßnahmen werden explizit genannt:
- Einführung verbindlicher Mindeststandards für AG-Inhalte und Lernmaterialien,
- regelmäßige Schulungen der AG-Leitenden zu lerndidaktischer Vermittlung,
- systematische Evaluationen der Lehrveranstaltungen,
- Etablierung eines verbindlichen Feedbacksystems,
- Konsequenzen bei dauerhaft schlechten Evaluationsergebnissen.
- Inhalte und Methodik der AG
Eine große Mehrheit lehnt rein theoretischen Input ab, weshalb 77,6 % der Teilnehmenden eine ausgewogene Kombination aus inhaltlicher Vermittlung und Klausurarbeit bevorzugen. Ein Hemmnis stellt das teilweise veraltete Lehrmaterial dar (mitunter auf dem Stand von 2001), während ausformulierte Musterlösungen zum Einüben der juristischen Fachsprache oder eine konsequente Nutzung digitaler Lernplattformen wie Moodle durch die Dozierenden oft fehlen. Referate durch Referendar*innen werden fast durchweg als nicht zielführend und ineffizient für die AG abgelehnt.
Zur Verbesserung der Ausbildung werden insbesondere folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- stärkere Ausrichtung der AGs auf Examensklausuren und Methodenkompetenz,
- verbindliche Themen- und Ablaufplanung zu Beginn jeder AG-Einheit,
- Bereitstellung ausformulierter Musterlösungen nach Klausurbesprechungen,
- konsequente Nutzung digitaler Lernplattformen und aktueller Lehrmaterialien.
- Klausurenkurs
Auch der Klausurenkurs des Personalrats erntete Kritik: Zwar wird von vielen grundsätzlich befürwortet, dass es überhaupt einen Kurs mit Originalklausuren seitens des Kammergerichts gibt. Die Bereitstellung von Fällen nur alle zwei Wochen wird aber als zu wenig und die Korrektur als zu große finanzielle Hürde wahrgenommen. Pro Klausurenkorrektur, die vom Berliner Personalrat der Rechtsreferendar*innen organisiert wird, müssen die Teilnehmenden 15 EUR bezahlen, wovon 14 EUR an das Korrekturpersonal weitergegeben werden. Bei einem monatlichen Ausbildungssold von derzeit 1.410 EUR netto und den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Berlin stellt diese Summe für viele Referendar*innen eine erhebliche finanzielle Hürde dar. Die fundierte Rückmeldung durch Korrekturen als zentraler Bestandteil der Examensvorbereitung wird so zu einer Frage des Geldbeutels.
Die Befragten wünschen sich daher:
- eine kostenlose Klausurenkorrektur,
- mindestens wöchentliche Examensklausuren,
- zeitnahe Rückgabe der Korrekturen,
- eine stärkere Abstimmung zwischen den Ausbildungsunterlagen des Kammergerichts und den Bewertungsmaßstäben des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts (GJPA).
- Diskriminierungsschutz
Im Bereich des Umgangstons und des Diskriminierungsschutzes besteht akuter Handlungsbedarf, da über ein Drittel der befragten Referendar*innen bereits problematische Verhaltensweisen wahrgenommen hat. Berichte über Sexismus (z. B. Bemerkungen zu klassischen „Frauenberufen“), rassistisches Verhalten in den Stationen und eine mangelnde Sensibilität für Themen wie mentale Gesundheit oder Neurodiversität unterstreichen den Bedarf an niedrigschwelligen Beschwerdemöglichkeiten innerhalb der bestehenden Strukturen sowie einem konsequenten Vorgehen bei Fehlverhalten der Ausbilder*innen.
- Umgangston
Die Kommunikation durch das Verwaltungspersonal des Kammergerichts wird teilweise als „rau“ oder „bevormundend“ wahrgenommen, was dem Selbstverständnis der Referendar*innen als bereits erfolgreiche Akademiker*innen und erwachsenen Menschen, oftmals mit Promotion, LL.M., mehrjähriger Berufserfahrung oder eigener Familie widerspricht. Vor diesem Hintergrund wird sich ein respektvollerer Umgang mit den Referendar*innen gewünscht.
- Anwesenheitspflicht
Auch das System der Anwesenheitspflicht steht in der Kritik: Viele Befragte fordern mehr Eigenverantwortung sowie eine stärkere Flexibilisierung durch Online-Angebote, um unproduktive Fahrtzeiten zu dezentral gelegenen Gerichten zu reduzieren. Zudem wünschen sich die Referendar*innen eine verlässlichere Planbarkeit bei den AG-Terminen. Bevorzugt werden regelmäßig stattfindende Lehreinheiten mit gleichbleibenden Tagen und Uhrzeiten.
Fazit und Ausblick
Die Ergebnisse machen deutlich, dass das Referendariat vor einem enormen Reformbedarf steht. Eine Reform der Arbeitsgemeinschaften, die Einführung einer offiziellen „Tauchphase“ vor dem Examen und finanzielle Entlastungen wie ein Jobticket sind dafür essenzielle Schritte, die sich an den Bedürfnissen der Referendar*innen orientieren. Nur wenn die Justiz bereits im Referendariat zeigt, dass sie sich um ihren Nachwuchs bemüht und ein zeitgemäßes Umfeld bietet, wird es ihr gelingen, die besten Talente langfristig zu gewinnen.
