Q&A zu den zugelassenen Hilfsmitteln und zum Prüfungsablauf

Es gibt nun ein Q&A zu den zugelassenen Hilfsmitteln und zum Prüfungsablauf vom GJPA für Prüfungen ab April 2026. Hier könnt ihr euch schon schlaumachen, bevor es auf deren Website veröffentlicht wird!

  1. Zugelassene Hilfsmittel
Muss ich alle Hilfsmittel zu jeder Klausur mitbringen?Die Gesetze bzw. Kommentare sind für jede Klausur zugelassen und können daher auch für die Lösung der Aufgabe relevant sein (Beispiel: In einer Zivilklausur ist im Rahmen der Prüfung von § 823 Abs. 2 BGB eine strafrechtliche Norm zu prüfen, wozu sich Ausführungen im StGB-Kommentar finden).
Darf ich sowohl das Berliner, als auch das Brandenburger Landesrecht mitbringen?Sie dürfen beide Gesetzessammlungen mitbringen, wenngleich dies nicht erforderlich ist. Berliner Referendare haben das Berliner Landesrecht anzuwenden, Brandenburger Referendare wenden das Landesrecht Brandenburgs an. Das jeweils andere Landesrecht ist für die Klausurlösung nicht maßgeblich.
Welche Auflage bzw. welchen Stand der Ergänzungslieferungen muss ich für die Klausuren mitbringen?Maßgeblich ist der sog. Stichtag. Dies ist der erste Tag des Monats, der dem (ersten) Monat des Beginns des schriftlichen Prüfungskampagne vorausgeht (Beispiel: Die Prüfungen beginnen am 02.12. Stichtag ist der 01.11). Es sind diejenigen Hilfsmittel mitzubringen, die am 01.11. im Handel verfügbar sind. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist der nächste Werktag maßgeblich.
Wann ist das jeweilige Hilfsmittel „im Handel verfügbar“?Maßgeblich ist das auf der Website des Beck-Verlages angegebene Erscheinungsdatum des Hilfsmittels. Es kommt dabei immer auf das jeweilige Gesamtwerk an. Beispiel: die isoliert verfügbare Ergänzungslieferung zum Einsortieren erscheint am 25.10., der Gesamtband des Habersacks (Loseblattsammlung) erscheint am 05.11. Zum Stichtag (in diesem Beispiel 01.11.) ist der Gesamtband des Habersacks in der neueren Auflage noch nicht erschienen, sodass die Vorauflage mitzubringen ist.
Darf ich auch ein neueres oder älteres Hilfsmittel mitbringen?Die Verwendung anderer Auflagen/Ergänzungslieferungen in den Prüfungen ist zugelassen, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko. Es darf also sowohl ein neueres oder ein älteres Hilfsmittel mitgebracht werden. Es dürfen jedoch nicht mehrere Auflagen eines Hilfsmittels gleichzeitig mitgebracht werden.
Warum erfolgt die Mitnahme anderer Auflagen auf eigenes Risiko?Es wird gewährleistet, dass die Klausuren mit den zum Stichtag verfügbaren Hilfsmitteln gelöst werden können. Dies betrifft insbesondere etwaige gesetzliche Änderungen, die für die Klausuren relevant sein könnten.
Das Hilfsmittel ist nicht mehr in der zum Stichtag maßgeblichen Auflage erhältlich. Was soll ich tun?Es wird angeregt, sich frühzeitig um die zugelassenen Hilfsmittel zu kümmern, sodass dieser Fall nicht eintritt. Sie dürfen die Hilfsmittel aber auch in einer anderen Auflage auf eigenes Risiko mitbringen. Ggf. geben Bibliotheken Altbestände ab oder verleihen sie.
Wie viele Klebezettel / Markierungsstreifen darf ich in meinem Gesetz bzw. meinem Kommentar anbringen?Sie dürfen eine unbegrenzte Anzahl an unbeschrifteten Klebezetteln / Markierungsstreifen in den Gesetzen und Kommentaren anbringen.
Welche Form dürfen die Klebezettel / Markierungsstreifen haben?Die Klebezettel / Markierungsstreifen müssen eine rechteckige Form haben. Entsprechend sind Kreise, Sterne oder jede andere geometrische Form unzulässig. Klebezettel / Markierungsstreifen, die wie ein Pfeil aussehen (             ) oder ein zusammengesetztes Rechteck bilden (                  ) sind ebenfalls unzulässig. Die Länge und Breite des Rechtecks ist freigestellt. Es dürfen daher beliebig lange und schmale, aber auch kurze und breite Formen geklebt werden.
Welche Farbe bzw. welches Material dürfen die Klebezettel / Markierungsstreifen haben?Die Klebezettel / Markierungsstreifen dürfen eine beliebige Farbe haben und aus einem beliebigen Material bestehen. Es dürfen daher auch transparente/durchsichtige Klebezettel / Markierungsstreifen verwendet werden.
Wo genau darf ich die Klebezettel / Markierungsstreifen in meinem Gesetz bzw. meinem Kommentar anbringen? Muss der Klebezettel / der Markierungsstreifen am Rand überstehen?Die unbeschrifteten Klebezettel / Markierungsstreifen können an beliebiger Stelle im Gesetz und im Kommentar geklebt werden. Sie müssen nicht am Rand überstehen und können daher auch mitten auf die Seite geklebt werden.
Spielt es eine Rolle, ob ich einzelne Buchstaben, Wörter, Satzteile, einen ganzen Satz oder mehrere Sätze beklebe?Nein. Da die Länge und Breite eines Klebezettels freigestellt sind, spielt es keine Rolle welchen Inhalt der darunter ggf. sichtbare Text hat.
Ist systematisches Kleben erlaubt? Wie ist die in diesem Zusammenhang die Hilfsmittelverfügung zu verstehen die besagt: „Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze […] enthalten“?Sofern unbeschriftete Klebezettel / Markierungsstreifen verwendet werden, darf ein System geklebt werden (Beispiel: grüne Klebezettel für Tatbestandsvoraussetzungen und rote Klebezettel für Rechtsfolgen). Die Hilfsmittelverfügung ist dahingehend zu verstehen, dass unter „inhaltliche Zusätze“ jede Form von Ergänzungen des Textes gemeint ist, die über das bloße Hervorheben eines Wortes, Satzteils, Satzes oder mehrerer Sätze mittels eines Klebezettels/Markierungsstreifens hinausgeht. (Beispiel: Mittels eines Klebestreifens wird ein Ausschnitt einer Kommentierung an einen Paragraphen eines Gesetzes geklebt. Das ist unzulässig).
Auf einem Klebezettel / Markierungsstreifen darf die Kurzbezeichnung des jeweiligen Gesetzes an dessen Anfang angebracht werden. Was ist damit gemeint und welchen Zweck hat dies?Diese Form der Markierung stellt eine Ausnahme zu der vorgenannten Regel dar, dass keine inhaltlichen Zusätze in den Hilfsmitteln erfolgen dürfen. Die Regelung dient dazu, in der Gesetzessammlung oder im Kommentar den Anfang des Gesetzes oder der jeweiligen Kommentierung des Gesetzes leichter auffinden zu können.
Sind unter „Gesetz“ nur formelle Gesetze gemeint oder auch materielle Gesetze?Neben dem Anfang eines formellen Gesetzes (etwa StGB) darf auch der Anfang eines materiellen Gesetzes (z.B. die BaunutzungsVO oder die zum BImSchG ergangenen Verordnungen, z.B. 4. BImSchV) mit einem beschrifteten Klebezettel markiert werden. Unzulässig ist aber die entsprechende Markierung von Verwaltungsvorschriften (z.B. RiStBV oder MiStra).
Wo ist der Anfang des Gesetzes genau?Die Gesetzesbezeichnung darf entweder direkt an der amtlichen Überschrift des Gesetzes, einem etwaigen Inhaltsverzeichnis zum Gesetz oder bei der ersten Norm des Gesetzes angebracht werden.
Was genau ist mit der Kurzbezeichnung des jeweiligen Gesetzes gemeint?Die Kurzbezeichnung ist die amtliche oder eine gebräuchliche Abkürzung der Gesetzesbezeichnung (z.B. „VersG“, „VersammlungsG“ oder „Versammlungsgesetz“ für das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge des Bundes). Unzulässig wäre es daher die Gesetzesbezeichnung eines anderen Gesetzes anzubringen oder andere Zusätze wie „Anlage 1“ oder „Anhang“ auf dem Klebezettel / Markierungsstreifen anzubringen.
Wie darf die Gesetzesbezeichnung angebracht werden?Die Gesetzesbezeichnung darf handschriftlich oder maschinenschriftlich (vorgedruckt) angebracht werden, auch über sog. Griffregister. Es darf dabei die Vorderseite und die Rückseite des Klebezettels / des Markierungsstreifens bedruckt bzw. beschrieben sein.
Darf ich Lesezeichen oder Lesezeichenbänder in mein Gesetz / meinen Kommentar einlegen?Mitgebrachte Lesezeichen sind nicht gestattet. Daher sind auch sog. Lesezeichenbänder, die am Buchrücken angebracht werden, nicht erlaubt. Sie dürfen hingegen das zur Verfügung gestellte Klausurpapier während der Klausur wie ein Lesezeichen verwenden und dies z.B. zerrissen oder zerschnitten in Ihre Hilfsmittel einlegen.
Darf ich die Reihenfolge der Gesetze in der Loseblattsammlung verändern? Ich würde gerne z.B. das BGB weiter in die Mitte einsortieren, damit der Habersack nicht so leicht umkippt.Die Reihenfolge der Gesetze darf innerhalb der Loseblattsammlung geändert werden, sodass z.B. das BGB auch in die Mitte einsortiert werden darf. Die jeweiligen Gesetze dürfen jedoch nur insgesamt umsortiert werden und nicht nur Teile davon. Auch darf ein Gesetz aus einer Loseblattsammlung nicht in die andere Loseblattsammlung umsortiert werden (z.B. darf die VwGO nicht in den Habersack einsortiert werden).
  1. Allgemeine Fragen zum Prüfungsablauf (staatliche Pflichtfachprüfung und zweites Staatsexamen)
Welche Form von Gehörschutz darf ich mitbringen?Sie dürfen als Gehörschutz alles mitbringen, was unter abstrakter Betrachtung nicht in der Lage ist einen Ton abzuspielen. Das sind z.B. Objekte, die den Gehörgang verschließen (Watte oder Ohropax) oder ein sog. Kapselgehörschutz, der über die Ohren gelegt wird und üblicherweise als Lärmschutz für Bauarbeiten verwendet wird. Jegliche Formen von Kopfhörern sind unzulässig. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kopfhörer funktionsfähig bzw. eingeschaltet sind oder nicht. Entsprechend sind auch Noice-Cancelling-Kopfhörer verboten.
Gibt es Einschränkungen was ich zum Essen oder Trinken zur Klausur mitbringen darf?Maßgeblich ist, dass Sie Ihre Mitprüflinge durch das Essen oder Trinken nicht stören und Ihren Arbeitsplatz nicht beschädigen. Der laute Verzehr von Speisen (z.B. Cracker o.ä.) kann daher unterbunden werden. Getränke und andere Flüssigkeiten stellen Sie bitte auf den Boden, damit es zu keinen Schäden kommt, sollten diese umfallen.
Darf ich meine Medikamente zur Klausur mitbringen?Sie dürfen selbstverständlich Medikamente auf die Sie angewiesen sind, zur Klausur mitbringen. Sollten Sie z.B. Geräte zur Überwachung des Blutzuckerspiegels oder andere medizintechnische Geräte mitbringen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit dem GJPA auf, damit dies bekannt ist.
Darf ich weitere Gegenstände mitbringen, die nicht explizit als Hilfsmittel zugelassen sind?Sie dürfen Gegenstände an ihrem Arbeitsplatz haben, die üblicherweise mit der Anfertigung der Klausur bzw. den zugelassenen Hilfsmitteln in Zusammenhang stehen, andere Prüflinge nicht stören und den Arbeitsplatz nicht beschädigen (etwa eine Federtasche o.ä. für Stifte oder eine Brotdose). Erlaubt ist auch eine Tischuhr, sofern diese keinerlei Geräusche (also kein Ticken oder Klingeln) von sich gibt und nicht internetfähig ist. Eine Armbanduhr dürfen Sie ebenfalls tragen, jedoch keine Smartwatch oder ein Fitnessarmband. Sie dürfen den Ihnen zur Verfügung gestellten Tisch und Stuhl nicht durch eigenes Mobiliar ersetzen. Feste Verschraubungen an den Tischen oder Stühlen sind ebenfalls unzulässig.
Muss ich meine Sachen nach jeder Klausur wieder mitnehmen?Ihre mitgebrachten Gegenstände können nicht an dem jeweiligen Prüfungsort gelagert werden und müssen zu jeder Klausur mitgebracht und wieder mitgenommen werden. Gleichwohl zurückgelassene Gegenstände werden nicht in Verwahrung genommen, weshalb für deren Verlust nicht gehaftet wird. Sollte im Einzelfall eine andere Handhabung möglich sein, werden Sie am jeweiligen Klausurtag darüber informiert.
Was passiert, wenn ich zu spät zur Prüfung erscheine?Die Klausurbearbeitung kann jederzeit nach der Ihnen mitgeteilten Ladungszeit beginnen, wenn die dann anwesenden Prüflinge sich am Arbeitsplatz befinden. Wenn Sie zu spät erscheinen, werden Sie zur Teilnahme an der Klausur zugelassen, Ihnen geht aber der versäumte Teil der Bearbeitungszeit verloren. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Verspätung zu vertreten haben (etwa unvorhergesehener Stau oder Störungen des ÖPNV). Planen Sie daher genug Zeit für die Anreise ein.
Findet in jeder Kampagne eine Hilfsmittelkontrolle statt?Sie müssen damit rechnen, dass eine oder mehrere Kontrollen in unterschiedlichem Umfang in jeder Kampagne stattfinden.
Darf ich meine Angehörigen zum letzten Klausurtag einladen und mit diesen feiern?Die Prüfungsräumlichkeiten werden angemietet. Müll, Lärm und blockierte Plätze sind in jeder Kampagne eine große Herausforderung. Das Aufbauen von Bars, Musikboxen und das Zünden von Feuerwerk wird nicht toleriert. Verlassen Sie bitte möglichst schnell den Prüfungsbereich und feiern Sie mit Ihren Angehörigen anderswo.
Wo kann ich meine Tasche/meine Jacke o.ä. während der mündlichen Prüfung lagern?Es gibt im Aufenthaltsraum in den Räumlichkeiten des GJPA Schließfächer. Sie müssen für die Bedienung ein 1-Euro-Stück dabeihaben.
2. Examen: Wenn ich mich im Notenverbesserungsverfahren befinde, wann habe ich meine mündliche Prüfung?Die mündliche Prüfung findet für Prüflinge, die sich im Notenverbesserungsverfahren befinden, regelmäßig in folgenden Monaten statt: Schriftlich Mündlich März August Juni November September Februar Dezember Mai
  1. Spezifische Fragen zum E-Examen (derzeit nur zweites Staatsexamen, siehe auch Hinweise zur E-Klausur)
Wie viel Zeit besteht nach Ende der regulären Bearbeitungszeit um auf den Button „Abgeben“ zu klicken? Gibt es ein Zeitlimit, bevor es prüfungsrechtliche Konsequenzen gibt, auch wenn man nicht weitergearbeitet hat?Sobald der im Prüfungsraum sichtbare Countdown abgelaufen ist, werden Sie von der Saalaufsicht aufgefordert, auf den Button „Abgeben“ zu klicken. Sie stellen dann unverzüglich die Bearbeitung ein (d.h., Sie tippen nicht weiter) und klicken auf den Button „Abgeben“. Ein konkretes Zeitlimit hierfür gibt es nicht. Es kann nachvollzogen werden, ob Sie nach Ende der Bearbeitungszeit weitergeschrieben haben, also Änderungen an dem geschrieben Text vorgenommen haben. Dies kann prüfungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte es technische Verzögerungen bei der Abgabe geben, melden Sie dies unverzüglich dem technischen Personal oder der Saalaufsicht vor Ort.
Muss ein Korrekturrand eingehalten werden?Nein.
Darf ich eine Ablage zu den Klausuren mitnehmen, die so platziert werden kann, dass auf der Ablage über der Tastatur Bücher platziert werden können?Eine solche Ablage dürfen Sie mitbringen, können Sie aber nicht vor Ort zwischen den Klausurterminen lagern.
Wo sind meine Log-in Daten für die Prüfungssoftware?Sie brauchen nur Ihre Ladung, auf der Sie Ihre Kennziffer finden. Die Log-in Daten bekommen Sie vor Ort mitgeteilt.