Die Prüfung

Überblick
Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Schriftlicher und mündlicher Teil stehen zueinander im Verhältnis von 60 vom Hundert zu 40 vom Hundert, § 17 Abs. 1 JAG.

Besondere bzw. weitergehende Hinweise zu den Prüfungen und zu den erlaubten Hilfsmitteln findet Ihr auf der Seite des GJPA Berlin-Brandenburgs.

 

 

1. Schriftliche Prüfungen

Die schriftliche Prüfung findet im 20. Monat der Ausbildung statt.

Im Rahmen des schriftlichen Teils der zweiten juristischen Staatsprüfung sind sieben Aufsichtsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von fünf Stunden anzufertigen.

Jeweils zwei Aufgaben haben ihren Schwerpunkt in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge.

Die weitere Aufgabe hat ihren Schwerpunkt nach Wahl des*der Prüfungskandidat*in in einem dieser Pflichtfächer. Die Wahl ist dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt mitzuteilen. Das dafür notwendige Formular wird Euch mit der Ladung zur schriftlichen Prüfung zugesandt.

Bis zu vier Aufgaben stammen aus der anwaltlichen Berufspraxis.

 

2. Mündliche Prüfung

Zwischen dem Ende des schriftlichen Prüfungsabschnitts und der mündlichen Prüfung liegt die Wahlstation. Etwa zur Halbzeit der praktischen Ausbildung in der Wahlstation werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.

Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer

  • bei Erreichen eines Punktdurchschnitts von 3,50 Punkten in der schriftlichen Prüfung in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4 Punkte erhalten hat oder
  • bei Erreichen eines Punktdurchschnitts von 4,00 Punkten in der schriftlichen Prüfung in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4 Punkte erhalten hat, § 17 Abs. 1 JAG.

 

a) Ablauf gem. §§ 29, 30 JAO

Die mündliche Prüfung besteht aus einem berufspraktischen Teil mit anschließendem Vertiefungsgespräch und einem Prüfungsgespräch.

Die Aufgabe für den berufspraktischen Teil wird dem*der Prüfungskandidat*in am Prüfungstag übergeben. Die Vorbereitungszeit beträgt eine Stunde. Der*die Prüfungskandidat*in äußert sich zu den Rechtsfragen und zum berufspraktischen Vorgehen.

Was ist eigentlich dieser berufspraktische Teil?
Der Begriff des berufspraktischen Teils umfasst neben dem Aktenvortrag in seiner bisherigen Form weitere Fallgestaltungen, die an unterschiedliche Beurteilungsperspektiven (staatliche/anwaltliche Sicht) anknüpfen.

Hier sind beispielhaft zu nennen:

  • Formulierung eines anwaltlichen oder gerichtlichen Vergleichsvorschlages
  • Klageerwiderung aus behördlicher Sicht
  • Plädoyer der Staatsanwaltschaft/der Verteidigung
  • Formulierung eines Beschwerdetenors nach gutachtlicher rechtlicher Würdigung)

Das Prüfungsgespräch wird in drei Abschnitten anhand praktischer Aufgabenstellungen aus den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge geführt.

Die Dauer der mündlichen Prüfung soll so bemessen sein, dass auf jede*n Prüfungskandidat*in etwa 45 Minuten entfallen, davon 10 Minuten auf die Prüfung im berufspraktischen Teil und längstens fünf Minuten auf das Vertiefungsgespräch. Mehr als fünf Prüfungskandidat*innen sollen nicht zusammen geprüft werden.

In der mündlichen Prüfung sind vier Einzelnoten zu erteilen, und zwar

  • eine für den berufspraktischen Teil einschließlich des Vertiefungsgesprächs,
  • je eine für die drei Abschnitte des Prüfungsgesprächs.

Im Anschluss an die mündliche Prüfung berät der Prüfungsausschuss über das Ergebnis der Prüfung und setzt die Gesamtnote fest. Die Aufsichtsarbeiten sind mit einem Anteil von 60 vom Hundert, der berufspraktische Teil mit 16 vom Hundert und die drei Abschnitte des Prüfungsgesprächs jeweils mit 8 vom Hundert zu berücksichtigen. Eine dritte Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt.

Hinweis
Wer darüber nachdenkt, das Ergebnis der mündlichen Prüfung anzufechten, ist angehalten, nach Bekanntgabe eine Begründung der Einzelnoten einzufordern.

b) Aktenvortragslehrgang

Im vierten Monat der Wahlstation bietet das Referat für Referendarangelegenheiten einen Lehrgang zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil des mündlichen Teils der zweiten Staatsprüfung an. In dieser Veranstaltung soll die Technik zum Halten eines Aktenvortrages vertieft werden.

Der Monat, in dem die Referendar*innen den Lehrgang besuchen, wird auf die Station angerechnet. Um an diesem Aktenvortragslehrgang teilnehmen zu können, würde die Zuweisung zu einer Ausbildungsstelle im Ausland nur für drei Monate erfolgen.

c) Anwesenheit eines Personalratsmitglieds bei der mündlichen Prüfung

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Prüfungsbedingungen im 2. Staatsexamen zu verbessern. Dazu gehört auch der Besuch der mündlichen Prüfungen, die wir stichprobenartig durchführen.

In der Regel erfolgt die Auswahl von Prüfungsgruppen und Prüfer*innen durch Zufallsprinzip.

Sofern Ihr für Eure Prüfungsgruppe die Anwesenheit eines Personalratsmitglieds aber ausdrücklich benötigt, könnt Ihr uns gerne kontaktieren (unter Nennung des Datums der mündlichen Prüfung und Eurer Prüfungsgruppennummer).

Gebt uns bitte frühzeitig Bescheid, am besten sobald Ihr die Ladungen erhalten habt, denn wir benötigen sowohl für unsere eigenen Terminplanung als auch für die Organisation über das GJPA ein wenig zeitlichen Vorlauf.

Natürlich bleibt Eurer Anliegen anonym. Das gilt sowohl gegenüber Eurer Prüfungsgruppe (wenn der Wunsch nur von einem*r einzigen Prüfungskandidat*in geäußert wird), aber selbstverständlich auch gegenüber den Prüfer*innen, die ebenfalls wissen, dass mit einer stichprobenartigen Teilnahme des Personalrats zu rechnen ist.

 

3. Die Rechtswirkung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

Gem. § 18 JAG besitzt – wer die Prüfung bestanden hat – die Befähigung zum Richteramt und zum nichttechnischen höheren Verwaltungsdienst und ist berechtigt die Bezeichnung „Rechtsassessorin (Ass.jur.)“ oder „Rechtsassessor (Ass.jur.)“ zu führen.

 

4. Notenverbesserungsversuch

Hinweise zu Antragsstellung und Kosten beim GJPA Berlin-Brandenburg.