Wahlausschreibung Referendariatskommission des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF)

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) wählt am

Mittwoch, den 09.08.2023, 20:00 Uhr

erstmalig eine Referendariatskommission, bestehend aus vier Rechtsreferendar:innen und zwei Studierenden, die sich für eine bundesweite Verbesserung des juristischen Vorbereitungsdienstes einsetzen soll.

Der BRF ist der seit 2012 bestehende Zusammenschluss der juristischen Fachschaften in Deutschland. Als Dachverband vertritt er die hochschulpolitischen Interessen von über 120.000 Studierenden bundesweit gebündelt, unabhängig und überparteilich gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen. Dabei steht der BRF im regelmäßigen Austausch mit anderen Organisationen wie dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, veröffentlicht Stellungnahmen und wird bei Gesetzgebungsprozessen rund um die juristische Ausbildung angehört.

In der Vergangenheit hat sich der BRF unter anderem für den Erhalt des Schwerpunktbereichstudiums eingesetzt, auf die Erhöhung der Regelstudienzeit auf 10 Semester hingewirkt sowie wiederholt die Forderung nach einem integrierten Bachelor (LL.B.) erhoben.

Mit der Referendariatskommission möchte der BRF nun auch die Interessenvertretungen der Referendar:innen bundesweit bündeln und gezielt auf Verbesserungen im juristischen Vorbereitungsdienst hinwirken.

Die leitende Funktion soll dabei die neu zu besetzende Referendariatskommission übernehmen. Der BRF sucht für die Referendariatskommission deshalb zunächst

zwei Rechtsreferendar:innen für eine Amtszeit bis zum 01.12.2023,
zwei Rechtsreferendar:innen für eine Amtszeit bis zum 01.06.2024
sowie zwei Studierende für eine Amtszeit bis zum 01.06.2024.

Zu den Aufgaben der Referendariatskommission gehören unter anderem:

  • Entwickeln von inhaltlichen Positionen und Forderungen zum juristischen Vorbereitungsdienst;
  • Abgabe von Stellungnahmen zum juristischen Vorbereitungsdienst, insbesondere im Rahmen vonVeröffentlichungen und gegenüber den Landesjustizministerien;
  • der Austausch mit den Personalvertretungen der Rechtsreferendar:innen, zu diesem Zweck beruft dieReferendariatskommission mindestens einmal jährlich eine Referendariatsversammlung ein;
  • Teilnahme an Sitzungen.


    Als Rechtsreferendar:in zählt jede Person, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im juristischen Vorbereitungsdienst befindet oder bei der der juristische Vorbereitungsdienst vor dem Tag der Wahl weniger als ein Jahr zurückliegt.Kandidaturen sind bis Dienstag, den 08.08.2023, 16:00 Uhr per E-Mail unter refko@bundesfachschaft.de an den BRF zu richten.

    Die Kandidaturen sollen mit einem kurzen Motivationsschreiben versehen werden und müssen den Namender kandidierenden Person enthalten. Bei den Rechtsreferendar:innen ist zudem die Angabe des Landes und des OLG-Bezirks notwendig sowie die Angabe des LG-Bezirks, soweit eine Zuordnung auf LG-Bezirksebene erfolgt ist. Darüber hinaus sind in der Kandidatur der Ausbildungsmonat und die aktuelle Ausbildungsstation anzugeben. Bei den Studierenden ist der Studiengang und die Hochschule sowie der Studienabschnitt anzugeben. Die Kandidat:innen haben die Möglichkeit sich auch im Rahmen der Wahlversammlung online vorzustellen.

Auch neben einem Engagement als gewähltes Mitglied der Referendariatskommission ist eine Beteiligung als freiwillige:r Referent:in jederzeit möglich. Meldet Euch auch dafür einfach unter refko@bundesfachschaft.de.

Hier findet Ihr noch die Ausschreibung als pdf sowie eine Kandidaturvorlage.