Die Wahl zum Personalrat und zur Frauenvertretung
Liebe Referendar*innen,
die 62. Wahl zum Personalrat, die Wahl der Frauenvertreterin und deren Stellvertreterin für 2024 steht an.
Wir freuen uns auf Eure Kandidaturen und eine hohe Wahlbeteiligung! Alle Informationen zur Wahl findet ihr unten.
Beste Grüße
Euer (61.) Personalrat
Inhaltsübersicht
1. Was wird gewählt?
- Bis zu 13 Mitglieder des Personalrats der Berliner Referendar*innen
- Die Frauenvertreterin
- Die stellvertretende Frauenvertreterin
2. Wer ist wahlberechtigt?
- Für die Wahl zum Personalrat: Alle Referendar*innen
- Für die Wahl zur Frauenvertreterin und deren Stellvertreterin: Nur weibliche Referendarinnen
3. Wer kann sich zur Wahl aufstellen?
- Für die Wahl zum Personalrat: Alle Referendar*innen
- Für die Wahl zur Frauenvertreterin und deren Stellvertreterin: Nur weibliche Referendarinnen
4. Wie kann man sich zur Wahl aufstellen?
Hier könnt ihr Euch zur Wahl aufstellen. Beachtet dabei die untenstehende Fristen.
Zudem könnt ihr uns an kandidatur@beref.de gerne eine Beschreibung von euch schicken.
Diese Beschreibung verwenden wir, um euch online den Wählenden zu präsentieren.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Selbstbeschreibung darf 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Bitte schreibt möglichst aus Ich-Perspektive
- Für die Selbstbeschreibung bietet sich ein persönlicher Teil (zB Studienort, aktuelle Phase im Ref) an
- Ihr solltet den Referendar*innen auch mitteilen, wofür ihr steht und was ihr erreichen wollt.
5. Zeitplan
- 27.10.2023: Die Wahl wird öffentlich ausgeschrieben. Kandidaturen sind ab jetzt möglich.
- 07.11.2023: 20:00 Uhr Online-Wahlinfoabend des amtierenden Personalrats (Anmeldungen bitte formlos an info@beref.de)
- 16.11.2023: Die Möglichkeit, sich für das Amt der Frauenvertreterin und deren Stellvertreterin aufzustellen, endet.
- 16.11.2023: Die Möglichkeit, sich zur Wahl für den Personalrat aufzustellen, endet.
- 15.12.2023: Die Wahl findet an diesem Tag statt.
- 16.12.2023: Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- 12/2023: Vollständige Übergabe der Amtsgeschäfte
6. Fristen
Folgende Fristen sind für aktive und passive Teilnehmende der Wahl einzuhalten:
- 16.11.2023: Ende der Frist, sich für die Wahl der Frauenvertreterin und deren Stellvertreterin aufzustellen
- 16.11.2023: Ende der Frist, um sich für die Wahl aufzustellen
- 14.12.2023, 12:00 Uhr: Ende der Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen (unter briefwahl@beref.de)
- 15.12.2023: Wahltermin
7. Wahlablauf
- Am 27.10.2023 wird die Wahl offiziell ausgeschrieben. Alle zugelassenen Wähler*innen erhalten an diesem Tag eine Wahlbenachrichtigung von uns.
- Nach dem 16.11.2023 werden auf der Website die Profile der Kandidat*innen veröffentlicht, in denen diese sich vorstellen.
- Am 15.12.2023 kann in Saal 337 des Kammergerichts in der Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments gewählt werden (Briefwahl ist auch möglich, muss aber vorher beantragt werden!).
- Am 16.12.2023 wird das Ergebnis der Wahl bekanntgegeben.
8. Wo und wann wird gewählt?
Wer nicht vor Ort wählen möchte, kann Briefwahl beantragen (unter briefwahl@beref.de mit Angabe von Name und Adresse, bitte rechtzeitig vorher!).
Vor Ort gewählt wird am 15.12.2023 in der Zeit von 09:00-18:00 Uhr.
Unser Wahllokal ist der Saal 337 am Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin.
9. Bekanntgabe des Ergebnisses
10. Übergabe der Geschäfte
Die erste konstituierende Sitzung des neuen Personalrats und der Frauenvertreterin sowie deren Stellvertreterin wird spätestens am 16. Dezember 2023 stattfinden.
Den genauen Termin stimmen wir mit den neu Gewählten dann intern ab.