Der Beobachter der Länder bei der Europäischen Union (LB) ist eine gemeinsame Einrichtung der 16 deutschen Bundesländer mit der Aufgabe, die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) zu unterstützen. LB unterrichtet die Landesregierungen insbesondere über Inhalt, Hintergründe, Verlauf und Ergebnis der Beratungen des Rates der Europäischen Union in Brüssel und Luxemburg und zwar unter dem Aspekt der Stellungnahme des Bundesrates zur europäischen Gesetzgebung. Hierbei steht die umfassende Berichterstattung aus dem Ministerrat im Mittelpunkt. LB bildet den Schlusspunkt im Prozess der Mitwirkung der Bundesländer an der europäischen Gesetzgebung vor der Umsetzung und informiert auf elektronischem Wege aktuell über Verlauf und Ergebnisse der nach Politikbereichen gegliederten Ratsformationen. In Ergänzung zur Unterrichtung des Bundesrates durch die Bundesregierung beschafft LB bei Bedarf weitere Informationen und unterstützt die Tätigkeit der Bundesratsbeauftragten nach § 6 EUZBLG.
Für einen Erfahrungsbericht inklusive Hinweisen zur Bewerbung siehe folgenden Artikel in der JuS (pdf).