Frauenvertretung und Antidiskriminierungsstelle für Referendar*innen
Liebe Referendar*innen,
wir, Letje Knappe und Katja Lentz, sind als Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung, Frauenförderung sowie bei anderen Formen von Benachteiligung und Diskriminierung jederzeit für euch da!
Wer kann sich an uns wenden?
Wer kann sich an uns wenden?
Alle Referendar*innen, die aktuell ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren oder in Zukunft ihr Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin machen möchten. Wir kümmern uns nicht nur um die Belange von Frauen, sondern sind Ansprechpartnerinnen in allen Fällen von Benachteiligung und Diskriminierung.
Was machen wir?
Was machen wir?
Die Frauenvertretung ist zuständig bei Problemen und Beschwerden bezüglich des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG). Wir beraten zu Themen wie Schwangerschaft und Elternzeit während des Referendariats und stehen euch in allen Fällen von Diskriminierung und Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beratend zur Seite, also z.B. auch bei Rassismus, sexueller Belästigung oder Benachteiligung aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder Alter. Zusätzlich unterstützen wir Frauenfördermaßnahmen im Referendariat nach dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und begleiten deren Umsetzung.
Gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist § 17 LGG.
Wie können wir dich unterstützen?
Wie können wir dich unterstützen?
Wir sind immer bemüht, dir bestmöglich zur Seite zu stehen. Dies kann in Form eines Gespräches, der Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit einer Behörde oder auch in Form einer gemeinsamen Recherche der rechtlichen Probleme sein.
Wie kann man uns erreichen?
Nutzt das Kontaktformular und wählt als Ressort „Frauenvertretung“ aus oder schreibt eine Mail an frauenvertreterin@beref.de
Wenn ihr ein Gespräch wünscht, könnt ihr uns auch eine Telefonnummer hinterlassen, dann rufen wir euch gern zurück!
Gesetze und Verordnungen (Stand November 2026)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Landesgleichstellungsgesetz des Landes Berlin (LGG)
- Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
- Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (MuSchG)
- Verordnung über den Mutterschutz für Beamt*innen
- Sonderurlaubsverordnung (SUrlVO; siehe unsere Seite „Sonderurlaub im juristischen Vorbereitungsdienst“)
Welche weiteren Anlaufstellen gibt es?
Neben uns und dem Personalrat könnt ihr euch auch an die AGG-Beschwerdestelle des Kammergerichts, die Sozialberatung der Berliner Justiz oder die LADG-Ombusstelle wenden. Genau wie wir behandeln diese Stellen eure Anliegen vertraulich und haben eine umfassende Expertise.
Hier findet ihr darüberhinaus noch weitere Meldestellen für Diskriminierungen.
