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BVerwG: Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung

Absolvent*innen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt…

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Neues zum E-Examen

Nach einem Gespräch mit dem GJPA zur Einführung von elektronischen Klausuren in der Zweiten juristischen Staatsprüfung können wir zusammengefasst die folgenden Informationen dazu zur Verfügung stellen. Wir werden die Kommunikation…

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